... verlassen ihre Posten und/oder unterbrechen ihre Patrouillen nur dann, wenn dies nicht vermeidbar ist (z.B. auf den Befehl eines ranghöheren Lagermitgliedes hin, bei einem Orkangriff, bei Buddlern die eine Hütte anzünden, usw... ) oder wenn ein Lagermitglied Hilfe benötigt.
... stehen allen Gardisten im Kampf bei.
... stehen allen Schatten, Feuermagiern und Feuernovizen bei, sollten diese angegriffen werden.
... ergreifen bei Kämpfen zwischen Buddlern Partei für Diejenigen, die beim zuständigen Gardisten des jeweiligen Viertels ihr Schutzerz bezahlt haben und schauen sich ansonsten die Kämpfe einfach in aller Ruhe an.
... unterbinden jegliche Tötungen durch Lagerfremde oder Buddler.
... unterbinden jegliche Tötungen von Söldnern innerhalb des Alten Lagers.
... zwingen vermummte Personen die Maskierung abzulegen oder tun dies selbst, wenn sich die dazu aufgeforderte Person weigert.
... haben den Befehl ihre Posten nicht zu verlassen und mischen nur dann in Kämpfen mit, wenn:
- ein Lagermitglied vor ihren Augen angegriffen wird und keine Patrouille in der Nähe ist, die sich darum kümmern könnte.
- ein Lagermitglied vor ihren Augen getötet werden sollte. (Eine der beiden Wachen würde dafür sogar kurz ihren Posten verlassen und wieder dorthin zurückkehren, sobald der Angreifer außer Gefecht gesetzt wurde)
- das Lager angegriffen wird. Stehen sie einer zu großen Übermacht entgegen, ziehen sie sich in die Burg zurück und schließen das Tor.
... lassen keine unbefugten Personen in die Burg, sofern diese nicht die Genehmigung eines dazu berechtigten Lagermitgliedes erhalten haben
... lassen bewaffnete/lagerfremde Personen nur in Begleitung eines Gardisten in die Burg.
... nehmen nur Nachrichten in Schriftform von Gildenmitgliedern entgegen - Buddler, Schürfer, Bauern, etc. weisen sie hingegen ab.
... informieren Lagermitglieder auf Nachfrage hin, über den Verbleib der anderen Lagermitglieder (bspw. bei Minengängen).
... sorgen dafür, dass keine unerwünschten Personen das Lager betreten (s. Liste der Verbannten) bzw. halten je nach Befehl auch Personen auf, die das Lager verlassen wollen (s. gesonderte Personenregelungen) und sorgen dafür, dass die Personen, die keine Waffen im Lager tragen dürfen, diese auch entsprechend ablegen (Die Wachen verwahren diese anschließend und geben sie beim verlassen des Lagers an die jeweilige Person zurück - sofern sie keine andere Anweisung von einer weisungsbefugten Person bekommen)
... machen Meldung im Inneren des Lagers, sollten sich größere Gruppen aus anderen Lagern vor den Toren versammeln. Für diesen Moment werden (weil das Tor ansonsten z. B. unbewacht wäre) ggf. die Tore geschlossen.
... lassen keine Vermummten ins Lager.
... sorgen dafür, dass keine großen Warenmengen aus dem Lager geschafft werden, solange dies nicht ausdrücklich vom Erzbaron, dem Hauptmann oder einem Offizier der Garde abgesegnet wurde. Sollte man versuchen sich mit Gewalt einen Weg zu schaffen, schließen die Wachen das Tor und schlagen Alarm.
... sind für die Verteidigung der Tore zuständig - sollte eines der Tore angegriffen werden, gehen sie wie folgt vor:
- sollten sie den Gegnern gewachsen sein, greifen sie diese an und versuchen sie vom Tor fernzuhalten/in die Flucht zu schlagen.
- sollte eine Übermacht das Tor angreifen, begeben sie sich in das Lagerinnere, schließen das Tor und schlagen Alarm.
- sollte das Tor geschlossen sein und sich ein Lagermitglied außerhalb des Lagers vor dem verschlossenen Tor aufhalten, würden sie - sofern es die Situation zulässt - das Tor öffnen, das Lagermitglied hinein beordern oder sofern die Person nicht dazu imstande ist diese hinein schleifen, um das Tor anschließend wieder zu schließen.
- sofern dies nicht möglich sein sollte, weil sich zu viele Gegner vor dem Tor aufhalten, bleibt dieses weiterhin geschlossen. Eine Ausnahme hierfür gibt es nur dann, wenn sie den Befehl der Lagerführung erhalten.
- sollte die Gefahr abgewandt sein, öffnen Sie das Tor wieder.
- sollte kein Lagermitglied bei den Angriffen zugegen gewesen sein, erstatten sie bei der nächstbesten Gelegenheit Bericht.
... halten unerwünschte Personen davon ab, die Mine zu betreten.
... lassen prinzipiell niemanden aus dem Neuen Lager die Mine betreten.
... verhindern, dass vermummte Personen die Mine betreten.
... unterbinden jegliche Kampfhandlungen unter Buddlern bzw. Angriffe durch Lagerfremde auf Buddler.
... sorgen dafür, dass kein Buddler die Mine während einer Minenschicht verlässt.
... am Eingang des Stollens schicken sie die Buddler zum hacken nach drinnen und halten die Gerüste frei von Buddlern - sofern sie keine anderen Befehle von ranghöheren Mitgliedern bzw. dem Minenleiter erhalten.
... passen auf die Erzkisten am Unterstand auf und überlassen den Buddlern lediglich deren Anteil.
... sorgen außerhalb der Minenschichten dafür, dass kein Buddler die Mine verlässt, solange dieser nicht mindestens 200 Erzklumpen abgibt.
... sorgen dafür, dass nur Lagermitglieder das Tor zur Austauschstelle passieren und schicken alle anderen weg.
- sollte sich eine Person nicht freiwillig entfernen, sprechen die Wachen eine weitere Warnung aus. Sollte diese nicht wahrgenommen werden, schließen sie das Tor und eröffnen das Feuer.
- sollten Lagerfremde auf das Tor zustürmen oder ist ihnen eine Kampfhandlung anzusehen, schließen sie das Tor und eröffnen das Feuer.
... verlassen nie ihre Posten - es sei denn:
- Ein Erzbaron gibt ihnen den Befehl.
- Ein Erzbaron wird angegriffen.
- Ein Erzbaron fordert Hilfe von ihnen an.
... lassen keine unbefugten Personen ins Innere
-
Sollte ein Lagermitglied um Eintritt bitten, das eigentlich keine Zugangsberechtigung hat, fragen sie nach dem Grund. Je nachdem, ob sie den Grund als wichtig befinden oder nicht, geben sie im inneren des Hauses Bescheid / fragen um Erlaubnis. Hierbei verlässt immer nur ein Gardist seinen Posten, so dass stets ein Gardist den Eingang bewacht.
Zutritt haben: Bewohner, Gardisten und Schatten. - Die Wachen lassen maximal zwei Personen zur gleichen Zeit passieren, die nicht im Haus der Erzbarone leben.
- Sollten die Personen dennoch Eintritt wollen, greifen sie diese Person an und schlagen Alarm.
... nehmen Nachrichten für die Bewohner des Hauses entgegen.
... Schatten, Novizen des Feuers, Feuermagier sowie Rekruten der Garde wird der Zutritt verwehrt sollten hierfür kein ausdrücklicher Befehl kommen.
... Schatten (sofern nicht unten aufgeführt) sowie Novizen des Feuer und Rekruten der Garde dürfen das Baronshaus nicht mit Waffen betreten.
... nehmen bestimmten Lagermitgliedern die Waffen ab, sofern es nicht vermerkt wurde - Waffenberechtigung:
Alle Gardisten (außer Rekruten)
Drahtzieher
Arkos
Cassia
Fragt man Godwin ob ein Ordensmitglied im Hause ist, beantwortet er die Frage ob sie Allgemein im Hause ist oder nicht, er wird aber nicht seinen Platz verlassen um das jeweilige Ordensmitglied zu informieren/holen (eine Ausnahme stellt hierbei eine akute Bedrohung des Ordens da).
Nur Magier des Feuers dürfen entscheiden ob jemand eingelassen wird.
Personen ohne Zutrittsgenehmigung, lässt Godwin nur passieren, wenn sie in Begleitung eines Magiers sind und dieser ihnen die Erlaubnis ausspricht.
Godwin nimmt Botschaften, vorzugsweise Schriftlich, entgegen und gibt diese an das entsprechende Ordensmitglied weiter.
Nicht schriftliche Botschaften, sollten kurz gehalten sein, ansonsten weist Godwin sein gegenüber darauf hin, es zu Papier zu bringen.
Godwin wird im Falle dessen das der oberste Erzbaron ins Ordenshaus möchte Martin informieren und dieser wird dem Erzbaron dann ins Ordenshaus begleiten, insofern sonst kein Magier im Ordenshaus anzutreffen ist.
Sonderregelung:
- Novizin Fiona wird mit größeren Mengen an Waren oder Gegenständen nicht aus dem Ordenshaus gelassen
Verbannte Personen aus dem Hoheitsgebiet des Alten Lagers, sprich Lager selbst, Alte Mine und Austauschplatz:
Alle Banditen
Tenebras
Anastaja
- Angehörige des Sumpflagers dürfen das Lager betreten.
- Grim darf das Lager vorerst nicht verlassen.
- Söldner dürfen das Lager in kleineren Gruppen (bis zu 5 Personen) mit Waffen betreten.
- Brock darf die Burg des Alten Lager betreten.