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Nach der Tötung von Krixus war mir klar das man mich foltern wird wegen der Wut auf mich, an Töten dachte ich eher weniger, mein Char hat auch Krixus nicht einfach so getötet weils ihm Spaß machte sondern weil dieser das Lager angegriffen hat und dieses Gefaehrdet hat, zudem durch die Abstimmung bei dem Gespräch was man nun mit Krixus machen solle wurde deutlich darüber abgestimmt das man diesen Tötet, Ceron hat den Schlag zwar ausgeführt doch eher weil man es so beschloss und es auch wenn er es nicht macht , jemand anderst gemacht hätte in diesemfall war dies nun Ceron welcher nur darauf hörte was die Söldner und Banditen entschieden somit.
Zitat von »Yormund im Auftrag der Moderation«
Grüße Community,
mit Bedauern müssen wir euch mitteilen, dass wir heute 4 Spieler für eine Woche vom Projekt ausschließen müssen. Die fraglichen Spieler Imanuel, Dargo, Ceron und Faustin haben ihre Charaktere während der Tötung von Krixus rassistische Bemerkungen machen lassen. Solches Verhalten ist laut Serverregel 1 untersagt.
Deshalb auch noch einmal für alle zur Erinnerung: Worte wie "Bimbo" und "Neger" sind im RP und OOC zu unterlassen
(...)
Sehe nichts davon das Rachemord verboten ist. Btw..3.
Regelungen bzgl. Tötungen von Charakteren
Das Minental ist eine Ansammlung von Verbrechern und der Tod allgegenwärtig. Bitte bedenkt das, wenn ihr mit anderen Spielern interagiert. Seid ihr der Stärkere, tötet euren Gegenüber nicht gleich - ihr raubt ihm damit ein gutes Stück Spielspaß. Seid ihr der Schwächere, bedenkt, dass euer Gegenüber euch töten kann. Wenn ihr ihn dazu verleitet, müsst ihr mit den Konsequenzen leben.
3.a
Der Tod eines Spielers ist nicht immer eindeutig und nicht immer aus dem RP gerechtfertigt. Daher behält sich die Servermoderation das Recht vor, Morde in Einzelfällen für nichtig zu erklären, wenn es dafür z.b. keine hinreichende Begründung gibt. Die Servermoderation wird im Vorfeld allerdings keine Fragen nach vorliegenden Tötungsgründen beantworten. Hierbei gilt: Führt das RP durch, wie ihr es für gerechtfertigt und angemessen haltet. Im Zweifelsfall kann nach der Durchführung des RPs eine Beschwerde verfasst und die Tötung angefechtet werden.
3.b
Alternativ zur Tötung besteht bei einem vorliegenden Tötungsgrund die Möglichkeit, einen Charakter nicht zu töten, sondern ihn mit einer plausiblen RP-Begründung (langer Kerkeraufenthalt, Folter, Magie, experimentelle Tränke, ...) zu schwächen. Schwächen bedeutet, dass die Attribute und Waffentalente (Stärke, Geschick, Einhand, Zweihand, Bogen, Armbrust) um bis zu 50% reduziert werden können. Über die Höhe der Reduzierung entscheidet derjenige, der den Tötungsgrund hat und auf die Tötung verzichtet. Mit einer solchen Schwächung gelten die Charaktere als quitt, d.h. sämtliche Gründe, die eine Bestrafung rechtfertigen, verfallen auf beiden Seiten. Eine Vergeltung für die Schwächung ist nicht gestattet - immerhin stellte diese eine Alternative zum vollständigen Verlust eures Charakters dar.
Für eine solche Schwächung gilt: Der zu schwächende Charakter muss in der Gewalt desjenigen sein, der über den Tötungsgrund verfügt (Gefangenschaft o.ä.) und darauf warten, dass die Schwächung datenbanktechnisch vollzogen wurde. Bei Einigung erfolgt das i.d.R. binnen weniger Tage. Dazu muss einfach eine Foren-PN verfasst werden, die als Empfänger die Administration sowie den zu schwächenden bzw. den schwächenden (je nach dem, wer die Initiative ergreift) enthält. Der jeweils andere muss dann per Antwort an denselben Empfängerkreis seine Zustimmung kundgeben. Sollte keine Einigung herrschen, kann gegen die Schwächung ebenso wie gegen die Tötung eine Beschwerde eingereicht werden, über die die Servermoderation dann entscheidet.
Bedenkt: Für eine solche Schwächung müssen genügend Gründe vorliegen, um eine Tötung des Charakters zu legitimieren. Es ist nicht möglich, für Vergehen, die keine Tötung rechtfertigen, eine Schwächung in geringerem Ausmaße durchzuführen.
Zitat
Fall 3
Der Erzbaron gibt einen Tötungsbefehl für Buddler A heraus. Gardist B sticht diesen ohne lange zu fackeln ab. Die Buddler C,D,E,F,G,H,I,J,K,L,M,N,O,P,Q,R,S,T,U,V,W,X,Y,Z schreien: Der hat einen von uns getötet. Auf ihn!
1. Sind Tötungsbefehle legitim?
2. Sind Rachetötungen legitim?
1. Ja, sie sind legitim. Der Buddler B kann davon ausgehen, dass ihn jeder Gardist mit tödlicher Absicht verfolgen wird. Daraus ergibt sich für ihn natürlich das Recht, sich im Zweifel mit einem ebenso begründeten Tötungsgedanken zu verteidigen.
2. Schwierig. Rachetötungen sind generell nicht legitim. Wären sie es, so hätten wir die Kolonie bereits von Menschen befreit. Allerdings kann in seltenen, schweren Fällen ein solcher Rachemord begründet sein. Beispiel: Schürfer A und B hängen seit Tag 1 zusammen herum. Wer sich mit A anlegt, hat auch B am Hals. A erwischt es nun, wegen dem Baronenbefehl, B will sich rächen. Er könnte seinen Tötungsgrund gegen den Baron legitimiert bekommen, aufgrund der besonderen, offensichtlich ausgespielten Bindung zu A. Im Umkehrschluss braucht er sich natürlich nicht zu wundern, wenn der Baron gleich beide abschießt, da er sich denken kann, dass er den Anderen dann mit Tötungsabsicht am Hals hat. Wie gesagt: Schwierig. Hier am besten immer mit Spielleitern/Supportern absprechen.
Faustregel: Seid vorsichtig mit Tötungsaufträgen. Die holen einen schneller ein, als man denkt. Bei Rachemorden kann grundsätzlich erstmal von "nicht legitim" ausgegangen werden.
Ich nehme das mit dem "selten so einen Blödsinn gelesen" zurück. Gleich zwei mal an einem Tag so einen Schwachsinn rauszuhauen.Euer geliebter Baron? Sorry, aber Krixus war lange genug gefangen und das alte Lager hat KEINERLEI Anstalten gemacht, ihn irgendwie zu befreien. Kein Befreiungsschlag, keine Verhandlungen, GAR NICHTS! Sorry, aber ein Rachemord für eine Person die dem alten Lager trotz des ach so tollen Rangs so egal war, dass niemand sich drum gekümmert hat? Meh. Ein Rachemord bei dem der Baron so egal war, dass seine Leibwache, die in ihrem Job versagt hat (sorry Minato ) weiterhin in ihrem Rang bestehen bleibt? Aber der Ausführende soll sterben als einzige Konsequenz aus dem Ganzen? nee, wirkt müllig..
Dann sollte man mal die Allgemeinen geltenden Regeln dazu aktuallisieren.Zitat
Fall 3
Der Erzbaron gibt einen Tötungsbefehl für Buddler A heraus. Gardist B sticht diesen ohne lange zu fackeln ab. Die Buddler C,D,E,F,G,H,I,J,K,L,M,N,O,P,Q,R,S,T,U,V,W,X,Y,Z schreien: Der hat einen von uns getötet. Auf ihn!
1. Sind Tötungsbefehle legitim?
2. Sind Rachetötungen legitim?
1. Ja, sie sind legitim. Der Buddler B kann davon ausgehen, dass ihn jeder Gardist mit tödlicher Absicht verfolgen wird. Daraus ergibt sich für ihn natürlich das Recht, sich im Zweifel mit einem ebenso begründeten Tötungsgedanken zu verteidigen.
2. Schwierig. Rachetötungen sind generell nicht legitim. Wären sie es, so hätten wir die Kolonie bereits von Menschen befreit. Allerdings kann in seltenen, schweren Fällen ein solcher Rachemord begründet sein. Beispiel: Schürfer A und B hängen seit Tag 1 zusammen herum. Wer sich mit A anlegt, hat auch B am Hals. A erwischt es nun, wegen dem Baronenbefehl, B will sich rächen. Er könnte seinen Tötungsgrund gegen den Baron legitimiert bekommen, aufgrund der besonderen, offensichtlich ausgespielten Bindung zu A. Im Umkehrschluss braucht er sich natürlich nicht zu wundern, wenn der Baron gleich beide abschießt, da er sich denken kann, dass er den Anderen dann mit Tötungsabsicht am Hals hat. Wie gesagt: Schwierig. Hier am besten immer mit Spielleitern/Supportern absprechen.
Faustregel: Seid vorsichtig mit Tötungsaufträgen. Die holen einen schneller ein, als man denkt. Bei Rachemorden kann grundsätzlich erstmal von "nicht legitim" ausgegangen werde
Zitat
Nur echt mit 52 Zähnen.
Ich nehme mal an, dass du dich dabei auf Serverregel 11 beziehst.Ist Bestrafung(Tötung) aufgrund einer vorherigen Bestrafung(Tötung) nicht gegen die Serverregeln?
11.
Für die Bestrafung von Charakteren für deren Vergehen gilt, dass nur die ursprüngliche Bestrafung gegenüber des- oder derjenigen, die sich etwas zu Schulden haben kommen lassen, gerechtfertigt ist. Die Bestrafung eines Charakters, der durch sein Handeln diese Bestrafung provoziert hat, rechtfertigt nicht, den oder die bestranfenden Charakter(e) wiederum für die Bestrafung zu bestrafen. Das ungerechtfertigte/grundlose Bestrafen eines Charakters zählt seinerseits als Vergehen, auf das eine Bestrafung gerechtfertigt erfolgen kann.
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein Charakter derart viele und/oder schwerwiegende Taten begangen hat, dass er getötet wird.