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1

Donnerstag, 14. Juni 2018, 11:11

Giftregel den Serverregeln im Header hinzufügen

Eigentlich sagt der Titel schon alles. Aus gegebenem Anlass.
Für anonymes Feedback jeglicher Art zum Neuen Lager oder meinen Charakter Shawn und dem RP mit ihm:
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Tarnmund Geheimfaust

Dr. med. Yormolch - schleschter Zeischner und Profikritisierer

Beiträge: 2 413

Nickname: Yormund, jetzt auch in der Geschmacksrichtung "Ash"

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2

Donnerstag, 14. Juni 2018, 15:34

Welche Regel genau meinst du?
Die drei Heiligen!



Was für die Ohren.

3

Donnerstag, 14. Juni 2018, 16:08

Dass man Gift nur unter Absprache verwenden darf um jemandem zu schaden.^^

4

Donnerstag, 14. Juni 2018, 16:18

Mir wurde auf Anfrage hin zB gesagt, dass es unter KEINEN Umständen möglich ist. Absprache und co war nie die Rede. Deshalb wärs tatsächlich gut, dass einmal fest zu formulieren.

5

Freitag, 15. Juni 2018, 16:50

Um Klarheit in die Sache zu bringen, die Taz anspricht:

Taz fragte mich vor einigen Tagen zum Vorgehen mit Gift, was er dabei beachten müsse und ob ich die Vergiftung von etwas betreuen könne. Da der "Anschlagsort" ins Gebiet der Schatten fällt verwies ich zunächst an Fortinbras, als dortigen Gildenleiter. Daraufhin sagte mir Taz, dass der ihn erst an mich verwiesen hätte.
Da mir selbst keine Regelung zu diesem Thema bekannt ist, verwies ich ihn dann an die beiden Spielleiter im Alten Lager, Rena und Rune, von denen aber zu dem Zeitpunkt keiner online war. Da es zeitlich bei Taz zu drängen schien fragte ich weiter nach jemandem der da sonst helfen könnte und bekam die Aussage, dass der Einsatz von Gift grundsätzlich verboten sei, weil es zu OP wäre.
Das hab ich dann entsprechend an Taz weitergegeben und ihm auch versucht eine Rperklärung zu liefern, wieso sein Vorhaben nicht umsetzbar war.
Soviel dazu.




Persönlich muss ich sagen, dass ich den Einsatz von Gift, soforn nicht tödlich, nicht per se verbieten würde und einen solchen Versuch eines Giftanschlages auch betreut hätte. Allerdings nicht von dem Moment an wo jemand sagt: "So ich steh jetzt mit meiner Giftphiole vor der Hütte von XY, der Bot ist grad weggelaufen und jetzt könnt ich ungesehen was in der Hütte vergiften, kannst du mal vorbeischaun und das betreuen?"

Bevor es überhaupt soweit kommt bleibt die Frage zu klären woher das Gift kommt.
Ich behaupte mal, dass die einzigen Charaktere die derzeit in der Lage sein sollten im Rp Gift herzustellen diejenigen Startposten sind, die zwei Berufspunkte in Alchemie investiert haben und ich denke, dass jeder von denen um die angebrachte Vorsicht und Verantwortung mit dieser mächtigen "Rpwaffe" wissen sollte und sowas deshalb nicht einfach so aus der Hand geben würde. Zumindest hoffe ich das.

Jetzt kommt sicher jemand und sagt, "hey wir haben soviele giftige Pflanzen in der Kolonie, ich pflück eine davon, schneid das klein und mach nen Sud drauss, das wird ja wohl als Gift reichen, immerhin haben wir mit dem Knollenkecht auch die Heilige Handgranate des GMPs in unserer Serverlore..."
Bei so einer unsachgemäßen Herstellung bleibt zum einen zu klären inwiefern die Toxine dabei ihre Wirkung behalten und ob es bei der Herstellung nicht zu Vergiftung des Herstellers selbst kommt. Das kann also nicht einfach so in Eigenregie ausemotet werden und sich damit ein möglicherweise hochpotentes Gift aus dem Hut gezaubert werden. Auch bleibt zu klären wie stark die Wirkung eines so hergestellten Giftes überhaupt ist.
In oben beschriebenem Fall war von einem nicht tödlichen Gift die Rede, dass einem nur Übelkeit und Krankheitssysmptome bescheren solle, wo sich mir dann wieder die Frage stellt, von welchem in Alchemie gebildeten Char das kommen soll, dass man sich so sicher sein kann, dass dieses Gift nicht viel schwerwiegendere Folgen nach sich zieht?



Wie man es also dreht und wendet, das Thema Gift im RP ist eine ausgesprochen heikle Angelegenheit und MUSS im Vorfeld mit Spielleitern geklärt und abgesprochen werden und kann nicht in einer Kannste-mal-kurz-Aktion zum Einsatz kommen.
Deshalb würde ich mir zu diesem Thema wirklich auch eine ganz klare Regelung wünschen, die den Einsatz von Gift entweder komplett verbietet oder aber einen ganz klaren Rahmen steckt unter welchen Bedingungen, mit welchen möglichen Folgen, aber auch Risiken für den Vergiftenden, der Einsatz dieses, im Rp tatsächlich sehr overpowerten, Werkzeuges erlaubt wäre.

6

Freitag, 15. Juni 2018, 17:53

Magischer Almanach - Was ist erlaubt, was nicht? Die Guides sind keine Hilfestellungen, es sind von Spielleitung ausformulierte Lore und Regelwerk für alles und jeden.


Alchemie im RP ist etwas das man nur schwer ohne Wissen durchführen kann,
dennoch ist es möglich zu Experimentieren und neue Tränke oder dergleichen
herzustellen die reine Rp Wirkungen haben. Damit das auch erfolgreich ist
werden hier ebenso Konzepte benötigt die von der Spielleitung abgesegnet werden
sollten, bevor man einfach drauf los braut und im RP anwendet. Gifte jeglicher
Art und andere Effekte, die einem Spieler Vor- oder Nachteile bringen sollen sind dabei eingeschlossen.
ded

Miyagi

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7

Freitag, 15. Juni 2018, 17:57

Könnte die Spielleitung bitte mal aufschlüsseln wieso Misshandlung, Folter und gewaltsamer Mord stets ein Teil des RP sind das uns umgibt und dagegen ein Giftanschlag ausgeschlossen wird. Imho sollte dies in jedem Fall erlaubt sein sofern ein legitimer Tötungsgrund besteht.

Zitat

Nur echt mit 52 Zähnen.
~ namenloser Snapper

Aringoth

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8

Freitag, 15. Juni 2018, 18:01

Ich möchte mal anmerken, dass alles, was man im RL tun muss, um Gift "herzustellen" ein paar Blätter oder Samen von der richtigen Pflanze zu sammeln ist. Das sollte jeder Buddler hinkriegen, solange er minimales Wissen über Pflanzen hat (Jeder Bauer sollte das haben, und statistisch gesehen... Ach, egal.)

Schwierig wirds erst, wenn man die Gifteigenschaften kontrollieren will (chronische/akute Vergiftung, unauffällig (ohne Farbe/Geschmack/Geruch), kein Gegenmittel, ...).

9

Freitag, 15. Juni 2018, 18:03

Könnte die Spielleitung bitte mal aufschlüsseln wieso Misshandlung, Folter und gewaltsamer Mord stets ein Teil des RP sind das uns umgibt und dagegen ein Giftanschlag ausgeschlossen wird. Imho sollte dies in jedem Fall erlaubt sein sofern ein legitimer Tötungsgrund besteht.


Ein Wort: Spielspaß :p Ein Char, der gefangen genommen und gefoltert wird, dessen Spieler hat davor noch die Möglichkeit Gegen-RP zu betreiben also zu fliehen, sich zu verstecken, sich zur Wehr zu setzen etc... Bei einem Giftanschlag ist man hingegen einfach tot und hat keine Möglichkeit einer Einflussnahme (oder nur sehr SEHR begrenzte). Das macht keinem Spaß.
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Strumpfus

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10

Freitag, 15. Juni 2018, 18:03

Dabei muss Gift ja nicht zwingend tödlich sein. Es gibt ja auch Gifte, die verschiedenste andere fiese Symptome mit sich bringen.
Abonnieren Sie Käpt'n Strumpfus , denn er ist sehr gut!



Robálaithe iad féin is ní saighdiúir ná seictigh,is cuirfidh siad ruaig ar garda.

Aringoth

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11

Freitag, 15. Juni 2018, 18:06

Könnte die Spielleitung bitte mal aufschlüsseln wieso Misshandlung, Folter und gewaltsamer Mord stets ein Teil des RP sind das uns umgibt und dagegen ein Giftanschlag ausgeschlossen wird. Imho sollte dies in jedem Fall erlaubt sein sofern ein legitimer Tötungsgrund besteht.


Ein Wort: Spielspaß :p Ein Char, der gefangen genommen genommen und gefoltert wird, dessen Spieler hat davor noch die Möglichkeit Gegen-RP zu betreiben also zu fliehen, sich zu verstecken, sich zur Wehr zu setzen etc... Bei einem Giftanschlag ist man hingegen einfach tot. Das macht keinem Spaß.


Wieso muss Gift zwangsläufig tödlich sein? Vielleicht ist ein Magier/ Heiler in der Nähe und behandelt das? Vielleicht war die Dosis nicht stark genug? Vielleicht war das Gift so bitter, dass es sofort wieder ausgespuckt wird?

Mir würde es außerdem sicher mehr Spaß machen, eine Vergiftung auszuspielen als eine Folterung.

12

Freitag, 15. Juni 2018, 18:06

Was is so schwer daran das man sich im Zweifel einfach mit der Spielleitung abspricht die einem eben genau jene Informationen geben ob es klappt oder nicht, was die tatsächliche Endwirkung ist usw usw usw. Ich bezweifle das einfache Menschen ohne Wissen über die Materie mal eben irgendwas mischen das einem töten kann und vor allem DARF.
ded

13

Freitag, 15. Juni 2018, 18:12

Um das bisschen zu erläutern: Das "Gift" wären Haushaltszutaten gewesen, die schlcihtweg nicht verdaulich sind und somit Übelkeit / Bauchschmerzen oÄ ausgelöst hätten, aber in keinster Weise tödlich. Mit Alchemie hatte das Ganze auch rein gar nichts am Hut, jeder mit Hirn wusste, dass man das nicht isst.
War auch kein "Steh grad da und hab xy vor, schau mal vorbei, sondern einen rl tag vorher"
Sollte also endgültig festgelegt sein:
Tödliche Vergiftung: Nein, wie immer
"Harmlose" Vergiftung: Ist sie erlaubt? Was wenn das "Ziel" gefragt wird und zustimmt usw.
Das ist hier halt unklar, die ungefährlichen Vergiftungen, ob sie auch KOMPLETT wegfallen, oder unter Bedingung xy erlaubt sind.

14

Freitag, 15. Juni 2018, 18:16

Zitat

Könnte die Spielleitung bitte mal aufschlüsseln wieso Misshandlung, Folter und gewaltsamer Mord stets ein Teil des RP sind das uns umgibt und dagegen ein Giftanschlag ausgeschlossen wird. Imho sollte dies in jedem Fall erlaubt sein sofern ein legitimer Tötungsgrund besteht.


Na wie schon von mir geschrieben, unter Absprache wäre das doch bestimmt ok. Dafür muss man aber auch die anderen Regeln beachten, man darf sicher niemanden tödlich vergiften wenn dieser gar nix getan hat und dazu muss man natürlich auch wissen wie und wann die Zutaten wirken. Irgendein Unkraut mag vielleicht Durchfall beim rohen Verzehr bewirken, aber wenn es zerbröselt und ins Essen gemischt wird sodass man es nicht bemerkt wird das vielleicht gar nicht passieren ...

Darum wurde wohl auch nie was genaues festgelegt. Alles im Pflanzenguide bezieht sich soweit ich weiß nur auf die rohen Pflanzen, getrocknet/gekocht/zerstückelt wirken einige wieder ganz anders und das wissen dann die Alchemisten eigentlich. :x

Und "Haushaltszutaten"? Wenn jemand freiwillig irgendwelchen Mist trinkt der ihm angedreht wird und entsprechend beschrieben ist ist er ja wohl selbst Schuld, das hat mit der Regel dann nix mehr zu tun^^

15

Freitag, 15. Juni 2018, 18:19

Will da nichts öffentlich aufschlüsseln und zu sehr ins Detail gehen, damit keiner PPn kann, ich schreib dir mal ne PM was genau Sache war.

16

Freitag, 15. Juni 2018, 18:24

Zitat

Darum wurde wohl auch nie was genaues festgelegt.


Wie gesagt, ein kleiner Absatz bei den Serverregeln, dass die Zustimmung des Opfers für solches RP nötig ist, würde viel Verwirrung beenden :D
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17

Freitag, 15. Juni 2018, 18:38

Verallgemeinert, zählen bereits 3, 3a und 3b dazu (eigentlich sogar 4, weils Powerplay und Metagame is, wenn einer es einfach so tut). Der Absatz im Guide verdeutlicht was die Person zutun hat und die Spielleitung, gegebenenfalls die Servermoderation klären den Rest. :x
ded

18

Freitag, 15. Juni 2018, 18:53

Sicher, aber ich denke nicht es würde viel Arbeit sein, Gift nochmal explizit zu erwähnen verglichen mit der Aufklärungsarbeit durch verwirrte Spieler.
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19

Freitag, 15. Juni 2018, 18:55

Sicher, aber ich denke nicht es würde viel Arbeit sein, Gift nochmal explizit zu erwähnen verglichen mit der Aufklärungsarbeit durch verwirrte Spieler.


Tut niemandem weh und kann nicht schaden. Sehe ich genau so. Ein Extravermerk kann nicht schaden.

Miyagi

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Nickname: Nathaniel Quill

Serverbeitritt: 22. Juli 2015

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20

Freitag, 15. Juni 2018, 19:18

In den meisten Fällen stimmt das "Opfer" einem legitimen Tötungsgrund nicht zu. Diese zugegeben widersinnige Einschränkung sehe ich aber auch nicht durch Renas Post gegeben.
Danke für die Erklärung.

Zitat

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