Hallo alle,
Ich habe einige Fragen zu Tötungsgründen die mich gerade beschäftigen.
Einmal haben wir den Fall der Kompetenzüberschreitung, ein Gildenmann haut einen Ohne Gilde immer wieder um weil er nicht so springt wie er mag. Er macht im Rp auch klar, dass es so weitergehen wird. Wenn der ohne Gilde nun den Gildenmann angreift, ist die Kompetenzüberschreitung gegeben und damit der Tötungsgrund?1.
Dann einen Verzweigten Fall, einer Ohne Gilde versucht sich mit Taschendiebstahl an diversen mit Gilde, allerdings nicht die höchsten der Gilde so wie den Baron, Bandenanführer oder Söldneranführer, und OOC ist auch nicht der Wille gegeben etwas Unfassbar wichtiges zu stehlen, wie Hauptwaffe etc. Dies macht der ohne Gilde nun bei 2 aus der selben Gilde und bei einem versucht er es 2 mal. Alle 3 male Scheitert er kläglich, es geht in die andere Richtung er wird überwältigt kriegt alles abgenommen was er hat, also ein Gewinn für den mit der Gilde.
Jene aus der Gilde beschliessen dem ohne Gilde den Tod anzudrohen, einmal sollte er Sie nochmal´s bestehlen wollen.
Ist dies Ein Tötungsgrund wenn man dann im Abstand von Monaten erneut einen Taschendiebstahl bei jener Person versucht?2.
Die Person aus der Gilde, welche bestohlen wurde,spricht auch einen Tötungswillen für seine Gildenmitglieder aus, sollten jene bestohlen werden.
Ist dies Gerechtfertigt?3.
Die Person aus der Gilde nimmt sich nun auch das Recht heraus diesen Rundumschutz für alle seine Leute auszuweiten,
und der ohne Gilde überfällt einen anderen ohne Gilde der von sich selbst einfach behauptet er gehört zu ebend jenem mit der Gilde, er nimmt sich sein Hab und Gut.
Darf er nun getötet werden? 4.
Im Prinzip hat er nur einen anderen Buddler überfallen, der irgendwas behauptet, was man nicht weiss oder prüfen kann.
Der letzte Fall, ein Charakter leiht einem anderen Charakter eine Sache, OOC & im Rp droht er jenem den Tod an, sollte er die Sache nicht wiederkriegen.
Jetzt ist keine Zeitspanne genannt, es kann sein, dass sich beide lange nicht sehen, aber beim nächsten aufeinandertreffen, der Gildenlose das Geliehene zurückreicht, Evtl. muss er es aber vorher holen.
Hat derjenige der Auslieh, das Recht wegen Dauer, angenommen einer kommt halt einfach nicht On, man verpasst sich einfach oder so, den anderen beim Aufeinandertreffen zu töten?5.
Hat derjenige der die Sache auslieh mit dem Tod zu Rechnen, nur weil er an die Sache gerade nicht drankommt? 6.
Als Beispiel, die Sache wurde in der Mine deponiert, der Weg dorthin ist aber durch Rpgeschehnisse versperrt.
Alles Fälle die mir so gerade Geschehen und ich hätte gerne eine Absicherung, weil ich auch einfach keinen Spass daran habe meinen Charakter zu verlieren.
Ich darf schliesslich auch keine Charaktere töten wo es mir gerade passt auch wenn es im Rp logisch wäre, oder weil ich einen anderen Buddler mit dem Tod drohe nach dem Prinzip,
Wenn du nocheinmal im Alten oder Neuen bist, bist du Tod schliesslich hast du einige male über mich abgelästert, mich oft ausgeraubt, als ich schwächer war, und hast mir als du stärker warst verboten ins Alte oder Neue zu gehen.
Hier eine Vorlage, für Schreibfaule.
Zu Tötungsgrundfrage 1/Gildenmann traktiert fortgehend Gildenlose, er wehrt sich:
Zu Tötungsgrundfrage 2/Gildenmann aber nicht der Höchste wird einige male bestohlen, Tötungsgrund gerechtfertigt bei Androhung von Mord, auch wenn der nächste Versuch Monate später ist:
Zu Tötungsgrundfrage 3 /Gildenmann, welcher Bestohlen wurde will Tötungsgrund haben, weil er im Rp komplett alle anderen aus seiner Gilde mit einer Drohung des Tötens miteinschliesst:
Zu Tötungsgrundfrage 4 /Gildenmann, welcher Bestohlen wurde erweitert den Tötungsgrund auch auf alle anderen die er mag, Bestehlen von anderen Buddlern nicht mehr Möglich ohne fast komplett sicheren Tod zu riskieren von anderen Buddlern:
Zu Tötungsgrundfrage 5 /Charakter leiht etwas aus, spricht legitime Todesandrohung aus, sollte er es nicht zurückkriegen ohne Zeitangabe. Ist die Tötung legitim weil man sich im Rp lange nicht trifft, und es deswegen nicht drin war:
Zu Tötungsgrundfrage 6 /Jemand der etwas ausleiht und zurückgeben will kommt an eine Sache nicht heran, aufgrund von Unberechenbarer Rp Situationen, z.B. Kompletter Lagerschliessung, Wegsperrung, Tötungsgrund Ja oder Nein: