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Zitat
3a.
Das Minental ist eine Ansammlung von Verbrechern und der
Tod allgegenwärtig. Bitte bedenkt das, wenn ihr mit anderen Spielern
interagiert. Seid ihr der Stärkere, tötet euren Gegenüber nicht gleich -
ihr raubt ihm damit ein gutes Stück Spielspaß. Seid ihr der Schwächere,
bedenkt, dass euer Gegenüber euch töten kann. Wenn ihr ihn dazu
verleitet, müsst ihr mit den Konsequenzen leben.
3b.
Der Tod eines Spielers ist nicht immer eindeutig und nicht immer aus dem RP
gerechtfertigt. Daher behält sich die Spielleitung das Recht vor, Morde
in Einzelfällen für nichtig zu erklären, wenn es dafür z.b. keine
hinreichende Begründung gibt.
Natürlich zurecht. Söldnerführer A hätte nach gutem Gewissen auffallen können, dass sein Handeln eventuell seinem Charakter schaden könnte. Er hat mit seinen Entscheidungen den eigenen Tod verursacht.Zitat
Fall 1
Söldnerführer A beschließt den Erzhaufen dem Schläfer zu opfern. Daraufhin streicht er seinen Söldnern den Sold. Begründung: Ihr seid unfähig. Um dem ganzen des Erzbaronen Krone aufzusetzen, zettelt er einen Krieg mit den Banditen an, da ihn einer schief angesehen hat. Pflichtbewusster Söldner B schlägt seinem Chef daraufhin den Kopf ab.
Zurecht?
Natürlich zurecht. A hätte sich denken können, dass der Brief wohl möglich abgefangen wird und er sich im wahrsten Sinne des Wortes ein eigenes Grab schaufelt. Wohlgemerkt liegt hier nur ein Tötungsgrund gegen den Verfasser des Briefes vor.Zitat
Fall 2
Spizel A schreibt seinem Bandenchef B, dass er sich im Alten Lager aufhält und den geflohenen Verräter C bei Gelegenheit töten könnte. Der Brief wird nur leider von Holzfäller D abgefangen. Dumm gelaufen. D warnt daraufhin den C, welcher seinem Schlächter zuvorkommt und den A ausschaltet.
Zurecht?
Zitat
Fall 1
Buddler A macht sich wiederhohlt über die ausgesprochen hässliche Visage von Gardist B lustig. Selbst nach mehreren Aufforderungen dies doch bitte einzustellen, macht er weiter. Selbst eine Tracht Prügel kann ihn nicht zur Vernunft bringen. Gardist B wird das zu blöd. Er versenkt sein Schwert in der nicht grade besser aussehenden Visage des A.
Daraufhin im OOC Chat:
(( OOC | Buddler A : Ez Alda, rast doch nich so aus, was solln das, boah ez!! ))
Zurecht getötet?
Natürlich nicht zurecht. Im vorliegenden Fall kommt das fälschlicherweise oft als Tötungdgsgrund aufgeführte Prinzip der RP-Lüge zum Vorschein. Ihr dürft so viel belügen und betrügen, wie ihr möchtet. Als Tötungsgrund kann eine solche Aussage dennoch nicht verwendet werden. Buddler B hat seinen Charakter nicht willentlich an die Wand gespielt. Er hat dem Gardisten keinen Tötungsgrund geliefert, da er im RP niemals plante, diesen umzubringen.Zitat
Fall 1
Buddler A wurde von Buddler B dreist bestohlen. Es wurde dem armen Kerl doch tatsächlich das selbst gemalte Bild seines Lieblingsschatten entwendet. Buddler A beschließt sich für diese Dreistigkeit zu rächen und geht zum schlecht gelaunten Gardisten C, welchem er steckt, dass der gemeine Buddler B ihn kaltblütig ermorden möchte. Dem Gardsiten C passt das so überhaupt nicht. Er erleichtert den Buddler B kurzerhand um den ein oder anderen Schädel.
Zurecht?
Natürlich nicht zurecht. Die Verwendung von OOC-Wissen im RP ist immer wieder ein Problem und leider nur schwer zu beweisen. Wenn es gut läuft, fliegt die Sache auf und der A ist seinen Posten los. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird das PowerPlay allerdings nicht zu beweisen sein, da die Tötung im RP "ja eigentlich legitim war (dem Character fehlte nur das Wissen-->Kann keiner beweisen)" und der arme Spieler B verliert seinen Charakter zu unrecht.Zitat
Fall 2
Spielleiter A belauscht im TS die Spieler B und C. Sie wollen ihn absetzen und sprechen dafür mögliche Szenarien durch. Das passt A nicht in den Kram. Bei der nächsten Gildenversammlung erfindet er einen, im RP schlüssig klingenden Tötungsgrund gegen den Charakter des B. Der unschuldige B wird ins Jenseits befördert, A behält seinen Posten, alle sind glücklich. Außer der B.
Zurecht getötet?
Natürlich zurecht. Die Garde leistet einen Eid, den Baron auf ewig zu verteidigen. Eines Morgens aufstehen und sagen " Hey Leute... Das war übrigens, ich bin zu Höherem berufen" läuft da einfach nicht. Ein Tötungsgrund bei einem Eidbruch liegt durchaus vor. Natürlich nicht zurecht. Die Banditen sind eine Gruppierung, die einer völlig anderen Mentalität folgt. Jeder ist frei in seinen Entscheidungen, jeder macht, was er will. Ein "Hey, das hier ist nicht das richtige für mich, ich werde Tänzer" ist durchaus angebracht und liefert sicherlich keinen Tötungsgrund. Natürlich gibt es auch hier spezielle Fälle. Angenommen der Bandit würde mit dem Gardisten am Lagerfeuer sitzen und ebenfalls eine Garderüstung tragen. Und das nur eine Woche, nachdem er die Bande verließ. Es stinkt förmlich nach Verrat, oder einem bereits über einen längeren Zeitraum hinweg geplanten "Gildenwechsel." Da könnte die Tötung wiederum gerechtfertigt sein.Zitat
Fall 1
Gardist A und Bandit B verlassen ihre Gilden. Der Eine kann den labilen Gardechef nicht mehr ertragen (Der Kerl wagte es doch glatt das Burgtor zu schließen, um den Baron bei Gefahr durch einen ins Lager gelockten Troll zu schützen!), der Andere kommt mit den Lagerfarben nicht mehr klar (Ja was denn? Blau steht mir einfach nicht. Ich bräuchte... Rosé... Oder so!). Die Beiden treffen sich im Wald, setzen sich ans Lagerfeuer, singen ein Lagerfeuerlied und werden beste Freunde. Wenig später brechen putzige Gardisten und liebenswerte Banditen aus dem Gebüsch und stechen ihre ehemaligen Kameraden ab.
Zurecht?
1. Natürlich nicht zurecht. Die versuchte Entwendung eines Erzbeutels hat eine Tracht Prügel zu Folge. Der Buddler C hat niemals das Recht, den anderen Buddler zu töten.Zitat
Fall 2
Buddler A und Schürfer B haben eines Morgens eine grandiose Idee. Diebstahl, nichts leichter als das! Buddler A versucht seinen Erzfeind, den Buddle C , zu bestehlen. Das Ziel: Der prall gefüllt Erzbeutel. Buddler C merkt das und schlägt Buddler A aus dem Affekt heraus den Kopf ab. Da er ohnehin schon schlechte Laune hatte, geht das wohl in Ordnung. Schließlich hat ihn sein Lieblingsschatten grade versetzt.
Währenddessen schleicht Schürfer C in die Höhle des Söldnerführers D, um diesem seine Lieblingsunterhose zu entwenden. Der Schürfer C ist eben die "etwas andere Art" von Fan. Nur sieht er aber das Anführerschwert, wertvoll und schon seit Generationen im Söldnerbesitz, neben dem Bett stehen und packt sich auch dieses ein. Gelegenheit mach nun mal Diebe. Leider ist das Schwert zu schwer, es fällt dem armen Schürfer B laut scheppernd zu Boden. Söldnerchef D erwacht erbost, ganz ohne Unterhose, und zermatscht den Schürfer B in seinem Zorn.
1. Buddler-Kill zurecht?
2. Schürfer-Kill zurecht?
1. Ja, sie sind legitim. Der Buddler B kann davon ausgehen, dass ihn jeder Gardist mit tödlicher Absicht verfolgen wird. Daraus ergibt sich für ihn natürlich das Recht, sich im Zweifel mit einem ebenso begründeten Tötungsgedanken zu verteidigen.Zitat
Fall 3
Der Erzbaron gibt einen Tötungsbefehl für Buddler A heraus. Gardist B sticht diesen ohne lange zu fackeln ab. Die Buddler C,D,E,F,G,H,I,J,K,L,M,N,O,P,Q,R,S,T,U,V,W,X,Y,Z schreien: Der hat einen von uns getötet. Auf ihn!
1. Sind Tötungsbefehle legitim?
2. Sind Rachetötungen legitim?
Zitat
Fall 1
Bandenchef A geht einer Verschwörung gegen ihn und seine Vertrauten auf den Grund und muss seinen Mördern nun zuvorkommen. Er überzeigt sich OOC, dass Verschwörer A tatsächlich an der Verschwörung beteiligt war (Stichwort: "RP-Lüge"), woraufhin dieser von Bandenchef A umgelegt wird.
Zitat
Folgefall 2 - Option A
Verschwörer B merkt, dass er aufgeflogen ist und flüchtet. Bandenchef A, der sich OOC wieder von der Teilnahme von Verschwörer B überzeugte, fühlt sich weiterhin bedroht, da Verschwörer B nach wie vor frei herumläuft und lediglich auf den richtigen Moment zum Zuschlagen warten könnte.
Folgefall 2 - Option B
Verschwörer B merkt, dass er aufgeflogen ist und flüchtet. Es wird ihm jedoch schnell klar, dass er verloren hat, und er stellt sich Bandenchef A, indem er erklärt, dass er keinerlei böse Absichten mehr gegen ihn hegt.
Zitat
Folgefall 3 - bei Option A
Bandenchef A kommt Verschwörer B entgegen und tritt gemeinsam mit Bandenchef B aus seiner Schutzzone heraus, um Verschwörer B seine Gnade anzubieten. Verschwörer B nutzt die Gunst der Stunde und tötet Bandenchef B.
Zitat
Folgefall 4 - bei Option A ("Hinrichtung als Strafe für einen Mord")
Bandenchef A zieht sich nach dem Tod von Bandenchef B zurück und beschließt, Verschwörer B keine weitere Chance mehr zu geben. Im nächsten Aufeinandertreffen wird er Verschwörer B töten.
Zitat
Folgefall 5 - bei Option A ("Rachemord")
Bandenchef A tötet Verschwörer B. Nun will Unbeteiligter A seinen besten Freund Verschwörer B rächen und tötet Bandenchef A.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Haldregar« (30. Mai 2015, 23:00)