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Galliad

Schatten

Beiträge: 1 293

Nickname: Berlind

Serverbeitritt: 16. Juli 2014

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101

Donnerstag, 18. Juni 2015, 12:48

Latro hat mal gesagt: Drohungen und daraufhin verstoßen gegen die Drohung ist ein Tötungsgrund.
Also wenn A sagt: "B, wenn du das machst, bring ich dich um."
und B macht das, dann darf A B töten.

102

Donnerstag, 18. Juni 2015, 13:46

So viel ich weiss, ist so eine leere Drohung eben kein Tötungsgrund.

103

Donnerstag, 18. Juni 2015, 13:54

Ich habe mich darauf auf "ernsthafte" bzw. "begründete" Drohungen bezogen. Den Schnapsdiebstahl würde ich da jetzt nicht als ernsthafte/begründete/haltbare Drohung sehen, sondern als Konstruierung eines schwachen Tötungsgrundes (ich hab zuviel Crusader Kings II gespielt, ich rede immer von schwachen und starken Tötungsansprüchen...). Meine Aussage bezog sich eher auf Fälle, in denen Wiederholungstäter gewarnt werden "Wenn du es JETZT nicht begriffen hast und das NOCHMAL machst, DANN bring ich dich um!" - wo eine vorherige Bestrafung bzw. Verdeutlichung, dass eine Handlung Konsequenzen nach sich zieht, erfolgt ist. Oder es eben von Anfang an um gravierendere Sachen geht. "Dieser Brief muss die Wassermagier erreichen und darf unter keinen Umständen der Bande in die Hände fallen. Wenn du meinst, du würdest besser kommen, dich für ein paar Brocken Erz bei der Bande beliebt zu machen, dann wirst du bei deiner Hinrichtung ein Mahnmal für alle anderen abgeben, die ähnlich kurzsichtig denken." - und es in dem Brief dann nicht um ein simples "Hi Mya, nächste Woche Würfelpoker bei mir? Bring Schnaps mit!" geht, sondern tatsächlich um höhere Lagerpolitik und ggf. das Leben von Charakteren, die durch das Gelangen des Briefes in falsche Hände ernsthaft bedroht sind, dann sollte so eine Drohung nicht nur im RP, sondern auch OOC ernst genommen werden.

Oder, wesentlich kürzer und beispielfrei gesagt: Es kommt auf den speziellen Einzelfall an.


Zitat

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