Guten Morgen auch!
Ich wollte mal Nachfragen wie der Stand in Bezug auf Gildenleiter und ihrer Besetzung ist. Nach meiner Pause merke ich immer wieder wie sich doch einige Dinge geändert haben.
Mein Stand ist folgender,
- die Gildenleitung wird von der Gilde gewählt, dabei Bedarf es der Mehrheit ob da lediglich im RP oder auch OOC ist mir gerade nicht mal mehr bekannt... aber ich glaube es war nur im RP.
- Eine Instanz die im Lager höher ist, darf einen Gildenleiter nicht einfach Einsetzen wenn die Gilde das nicht wünscht. Ob hier wieder nur RP oder man da auch OOC etwas zu sagen darf, ist mir nicht mehr bekannt. Ein Beispiel wäre, Baronie setzt den Drahtzieher ein. Eine Aussage an die ich mich erinnern kann war, die Gilde soll sich selbst verwalten können und man darf sich nicht in die Angelegenheiten was das angeht einmischen. Ob man diese Person im RP dann am Ende akzeptiert ist ein anderes Brot. Mich selbst hatte das als Baron damals gemurkt, aber mehr als das Wort von Latro konnte ich auch nur akzeptieren
- In den Magergilden ist der NSC im RP der Gildenleiter und der Spieler, der den Gildenleiterstab trägt ist OOC der Gildenleiter und im RP der Repräsentant der Gilde für ale Angelegenheiten.
Meine Frage ist nun, hat sich dort irgendetwas geändert? Es ist grade Thematik im KdF und "angeblich" wurden die Hauptmänner ebenfalls einfach eingesetzt. Inwiefern das der Wahrheit entspricht weiß ich Natürlich nicht und da kann man gerne verbessern.
Daher würde ich um eine klare Antwort bitten wie man das nun handhabt, besonders in Bezug auf die Magiergilden da diese doch ein Sonderfall sind.